Katzenschutzverordnungen
Katzenkastration ist praktizierter Tierschutz, denn die Kastration ist der richtige Weg zur Bekämpfung des Katzenelends
In Deutschland leben schätzungsweise 2 Mio. Streunerkatzen, die zum größten Teil ungewollt und krank, bei Wind und Wetter draußen ums ihr tägliches Überleben kämpfen müssen.
Nicht kastrierte Freigängerkatzen sorgen dafür, dass das Leid der Tiere noch größer wird. Denn sie nehmen zwangsläufig auch Kontakt mit anderen freilebenden Katzen auf und tragen so fortlaufend zu einer Vermehrung der Katzenpopulation bei.
Da Katzen 2 bis 3 x im Jahr im Schnitt 4 bis 6 Babys bekommen können, steigt die Zahl der Streunerkatzen extrem schnell an. Die Tierheime, Tierschutzvereine und Pflegestellen gelangen an ihre Belastungsgrenzen und können teilweise überhaupt keine Tiere mehr aufnehmen noch fehlen ihnen die finanziellen Mittel, die oft kranken Tiere medizinisch versorgen zu lassen.
Der einzige Weg, dieses Leid zu minimieren, ist eine Kastration der Katzen.
Viele Kommunen haben deshalb mittlerweile die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt, um der Erhöhung der Anzahl verwildeter Katzen entgegenzuwirken.
Die Katzenschutzverordnung sieht daher vor, dass alle Freigängerkatzen ab dem 5. Lebensmonat kastriert, gekennzeichnet und bei einem Haustierregister (Tasso, Findefix, IFTA u. ä.) registriert sein müssen.
Fotos: Kira K.
Städte und Gemeinden mit Katzenschutzverordnung (wird ggf. aktualisiert)